Info zur Finanzamt-Steuererklärung
Seit dem Jahr 2006 gibt es in Deutschland “Hilfe vom Staat”, in dem Sie Brandschutzserviceleistungen steuerlich absetzen können.
Sammeln sollten Sie alle Belege, die Arbeitskosten, Rauchwarnmelder, Brandschutzeinrichtungen sowie die Instandhaltung von Feuerlöschern enthalten. Diese sind teilweise steuerlich absetzbar. Vom Finanzamt werden alle Handwerksleistungen inklusive Maschinen- und Fahrkosten, gemäß § 35 a des Einkommensteuergesetzes gefördert sowie begünstigt; “zugelassen werden keine Barzahlungen!”
Bei einer Abgabe einer Steuererklärung, bei Ihrem zuständigen Finanzamt sind somit entsprechende Rechnungen, oder Bank-Überweisungsträger vorzulegen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Wir empfehlen Ihnen eine regelmäßige (alle 2 Jahre) von uns durchgeführte sachkundige Geräteprüfung und stehen Ihnen hilfsbereit in der Beratung/Kauf zur Anschaffung sowie Handhabung geeigneter Lösch- und Rettungsmittel, für Ihren häuslichen bzw. gewerblichen Brandschutz in allen Fragen zur Seite.